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Hygieneplan für den Einzelunterricht an der Musikschule Fortissimo


Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrkraft und Schülerin oder Schüler).
Erforderliche Maßnahmen


1. Abstandsregeln
•In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
•Schülerinnen und Schüler des Keyboard- und Klavierunterrichts betreten das Gebäude durch den Haupteingang nach Klingeln und Öffnen durch den Musikschullehrer.
•Schülerinnen und Schüler des Gitarrenunterrichts betreten den Unterrichtsraum über den rückwärtigen Eingang und Wartebereich auf der Terrasse.

2. Händedesinfektion
•Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
•Die Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
•Desinfektionsmittel befindet sich in jedem Unterrichtsraum.

3. Masken
•Die Schülerinnen und Schüler und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
•Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.

4. Desinfektion der Räumlichkeiten
Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Musikschulen nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.


5. Benutzung der Instrumente
Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente muss diesen Gegebenheiten angepasst werden.


6. Unterrichtskoordination
Der Unterricht ist so koordiniert, dass wartende Schülerinnen und Schüler sich nach Möglichkeit nicht begegnen können oder im Freien auf ihre Unterrichtszeit warten müssen. Längeres Aufhalten vor oder nach der Unterrichtszeit im Gebäude ist während der Dauer der Eindämmungsverordnung nicht erlaubt.


7. Lüftung der Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtseinheit werden die jeweiligen Unterrichtsräume ausgiebig gelüftet.


8. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.

9. Umgang mit Risikogruppen
•Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi rus/Risikobewertung.html
•Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.

10. Angebot alternativer Unterrichtsformen
•Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.
•Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.

11. Belehrung
Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.


 

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